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Sicherheitstechnische Betreuung

Sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)


Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) fordert für viele Unternehmen die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Unsere kooperierenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie in allen sicherheitstechnischen Fragen, ermitteln u.a. im Rahmen von Betriebsbegehungen Sicherheitsmängel in Ihrem Unternehmen und schlagen effektive Lösungen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z.B. des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG) und Regelungen der Unfallversicherungsträger vor, z.B. bei der

> Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
> Schulung der Beschäftigten

> Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
> Inbetriebnahme von Betriebsanlagen und der Einführung von Arbeitsverfahren

> Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung
> Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
> Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
> Sicherheitstechnischen Prüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln
> Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen und Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle
> Beurteilung der Gefährdung der Beschäftigten bei der Arbeit.