Verkehrsmedizin
Viele Führerscheine sind heute nur noch für einen begrenzten Zeitraum gültig.
Alle Fahrer und Fahrerinnen, die besonders große und schwere Fahrzeuge im Straßenverkehr bewegen (LKW), Traktoren ab einer gewissen Größe oder bei gewerblichem Einsatz außerhalb des Familienbetriebes (z.B. in Lohnunternehmen oder bei Belieferung einer Biogasanlage) fahren oder beruflich Personen befördern (z.B. als Bus- oder Taxifahrer), müssen Ihre Fahrerlaubnis nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) alle 5 Jahre verlängern lassen. Dies gilt für alle Fahrerlaubnisklassen mit Personenbeförderung (BUS/Taxi) und alle LKW-Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden oder deren Inhaber das 50. Lebensjahr erreicht haben.
Hierzu benötigen Sie ein ärztliches Gutachten, in dem neben dem allgemeinen Gesundheitszustand auch die Leistungsfähigkeit des Sehvermögens erfaßt wird. Dieses verkehrsmedizinische Gutachten ist ebenfalls erforderlich, wenn eine solche Fahrerlaubnisklasse neu erworben werden soll und wird oft bereits vor Durchführung der ersten Fahrstunden von der jeweiligen Fahrschule zwecks gemeinsamer Vorlage mit den Prüfungsunterlagen beim zuständigen Straßenverkehrsamt eingeholt.
Augrund einer Änderung der Fahrerlaubnisverordnung vom Oktober 2008 ist es jetzt erfreulicherweise auch möglich, zu jedem beliebigen Zeitpunkt nach Ablauf der im Führerschein eingetragenen Verlängerungsfrist unter Vorlage o.a. Gutachtens die Fahrerlaubnis zu verlängern. Die bis dahin geltende Verlängerungsfrist von 2 Jahren nach Ablauf des Führerscheins, nach der die Fahrerlaubnis dann endgültig verfallen wäre, wurde ersatzlos gestrichen.
Fahrer von Bussen oder Taxis müssen darüber hinaus regelmäßig ihre Reaktionsfähigkeit im Rahmen eines psychologischen Leistungstests nachweisen. Dies gilt für alle Fahrerlaubnisklassen mit Personenbeförderung (BUS/Taxi), die neu erworben werden sollen sowie bei Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr (BUS) bzw. 60. Lebensjahr (Taxi).
Alle Bestandteile dieses medizinischen Gutachtens können bei uns im Hause durchgeführt werden, so daß langwierige Terminabsprachen mit verschiedenen Stellen entfallen.
> Allgemeiner Gesundheitszustand (medizinische Untersuchung)
> Untersuchung des Sehvermögens (Sehtest)
> Leistungsfähigkeit (psychologische Testuntersuchung / Reaktionstest)
> Sehtest nach §12II FeV (Allgemeiner Sehtest für Führerscheinbewerber Kl. A,B,T etc.)
Weiterhin bieten wir älteren Verkehrteilnehmern ab dem 60. Lebensjahr die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis ihr Leistungsvermögen im Straßenverkehr in abgestufter Form je nach Bedarf feststellen zu lassen. Diese Tests dienen ausschließlich der eigenen Einschätzung und sind nicht für den Fortbestand der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Bestandteile der Untersuchung sind aus dem folgenden Angebotskatalog individuell wählbar und können einzeln oder in Kombination durchgeführt werden.
> Allgemeiner Gesundheitszustand (medizinische Untersuchung)
> Untersuchung des Sehvermögens
> (Sehschärfe, Farbensehen, räumliches und beidäugiges Sehen)
> Leistungsfähigkeit (Test der individuellen situationsbedingten Reaktionsfähigkeit)