Wiedereingliederungshilfe nach Krankheit
Bei chronischen, längeren oder schweren Erkrankungen oder nach Unfällen mit Behinderungen und Leistungseinschränkungen wird für den Betroffenen vor Wiederaufnahme der Arbeit in der Regel ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement entsprechend § 84 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX erforderlich sein.
Wir beraten Sie dabei, ob besondere Maßnahmen wie eine stufenweise Belastungserprobung oder zusätzliche unterstützende Maßnahmen (medizinische oder berufliche Rehabilitation, technische oder organisatorische Hilfen am Arbeitsplatz) sinnvoll und erforderlich sind.